MPU nach Drogentest
(openPR) – Fahren unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr heißt zugleich strafrechtliche Verurteilung nach § 316 StGB mit Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist oder mindestens die Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit. Bei einer Ordnungswidrigkeit wird in der Regel ein Bußgeldbescheid in Höhe von 250 EUR ins Haus flattern als auch ein einmonatiges Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg ausgesprochen.
Des weiteren: Bei Cannabis als auch bei harten Drogen wie Kokain oder Amphetamin wird durch die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) angefordert. Bei der medizinisch Psychologischen Untersuchung müssen Betroffene den Beweis erbringen, dass die Bedenken der Führerscheinstelle nunmehr unbegründet sind ein Fahrzeug im Verkehr zu führen.
Doch die MPU zu bestehen erweist sich oftmals als sehr hohe Hürde denn fast 80 Prozent bestehen ohne eine professionelle Hilfe die MPU nicht. Zum anderem müssen über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten und bei harten Drogen in jedem Fall über 12 Monate Drogenabstinenznachweise bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung vorgelegt werden. Wer jedoch seine Drogenabstinenz nicht belegen kann wird ein negatives MPU Gutachten erhalten.
VPB – Verkehrs-Psychologische-Beratung in Führerschein und MPU Angelegenheiten und umfassende Beratungskonzepte seit dem Jahre 2004 über den Erwerb und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis durch Fachpsychologische kostenlose Erstberatungen zum MPU-Test mit Partner-Verkehrsinstituten in München, Berlin, Iserlohn, Bielefeld auch die bundesweite persönliche Vor-Ort-Beratung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.
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