Google ermöglicht Betrachtung von 19 UNESCO-Welterbestätten im Netz
Eingestellt von Markus Arlt am 03.12.2009
Keine Kommentare | 192 mal gelesen
Mountain View (dts) – Über Google “Street View” ist es ab sofort möglich, 19 Welterbestätten aus nächster Nähe zu betrachten. Die Denkmäler aus den Niederlanden, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien können online in 360-Grad-Ansichten am heimischen Computer betrachtet werden. Vorausgegangen ist eine Allianz der UNESCO mit dem Internetkonzern. Im Verlauf der nächsten Monate sollen weitere Denkmäler, unter anderem in Australien, Mexiko und Japan aufgenommen werden, sofern die Zustimmung zur Nutzung vorliege. Die Stätten werden neu fotografiert, schlecht zugängliche Orte werden mit Hilfe eines dreirädrigen Kamerafahrrads im Bild festgehalten. Die Präsentation der UNESCO-Welterbestätten soll dabei der Sensibilisierung der Menschen für Kultur und dessen Erhaltung dienen. Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst derzeit 890 Denkmäler in 148 Ländern, Deutschland ist mit 33 Welterbestätten vertreten.
Leipzig (dts) – Die Leipziger Buchmesse öffnet heute ab 10 Uhr ihre Tore für das Publikum. Bis zum Sonntag präsentieren sich rund 2.100 Aussteller aus 38 Ländern den Besuchern. Zudem sollen ...
(openPR) – Biografien sollen spannend sein! Mit diesem Buch gibt die Biografin ihre langjährigen Erfahrungen weiter. Sie zeigt, was zum biografischen Schreiben gehört, wie zum Beispiel: Erinnerungen ...
New York (dts) – Die schwedische Popgruppe ABBA wird heute einen Platz in der berühmten Rock and Roll Hall of Fame im US-amerikanischen Cleveland erhalten. Laut Angaben des Präsidenten der Rock ...
Mannheim (ots) – Schützt man Daten vor unberechtigtem Zugriff oder gegen unberechtigten Zugriff und wird Pfand auf Einwegflaschen oder für Einwegflaschen erhoben? Beabsichtigt das Unternehmen, ...
Oslo (pte) – Das Internet wurde für den diesjährigen Friedensnobelpreis nominiert. Für die Nominierung eingesetzt hat sich die italienische Version des Wired Magazine – mit der Begründung, ...






















