Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland für Diskriminierung lediger Väter

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Eingestellt von Markus Arlt am 03.12.2009
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Straßburg (dts) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Deutschland für die Diskriminierung nicht verheirateter Väter verurteilt. Die Richter gaben heute in einer kleinen Kammer mit sechs gegen eine Stimme der Klage eines 45-jährigen Deutschen statt, der acht Jahre um das Sorgerecht für seine Töchter gekämpft hatte. Die Richter bemängelten in ihrem Urteil die Regelung, dass ledige Väter in Deutschland nur mit Einwilligung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind erhalten können. Die Bevorzugung unverheirateter Mütter würde gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Neben Deutschland haben nur in der Schweiz, Liechtenstein und Österreich Mütter ein Einspruchsrecht gegenüber dem Recht der Väter. Die Bundesregierung kann nun innerhalb von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs fordern.

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